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Leben Sie in einem Kontext von sexueller Gewalt? Oder haben Sie das in der Vergangenheit erlebt? Kennen Sie jemanden, der/die derzeit Opfer von sexueller Gewalt ist? Üben Sie vielleicht selber (sexuelle) Gewalt aus? Ob Opfer, Zeug*in oder Täter*in; die Fachpersonen der SIPE-Zentren sind für Sie da.

 

 
Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt kann einmalig oder wiederholt auftreten. Sie kann in der Vergangenheit ausgeübt worden sein und sich auf Ihr gegenwärtiges Leben auswirken. Häufig geht sie mit anderen Arten von Gewalt (psychisch, physisch, wirtschaftlich) einher. Sie kann innerhalb einer Paarbeziehung, einer Ex-Paar-Beziehung oder von einer nahestehenden Person getätigt werden. Sexuelle Gewalt kann auch von einer unbekannten Person ausgehen, ist jedoch im Vergleich seltener.

Sexuelle Gewalt betrifft alle: Frauen und Männer, Heterosexuelle und Homosexuelle, Cis- oder Trans*, Paare oder nicht, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren und alle sozio-ökonomischen Ebenen.

Sie kann an öffentlichen Orten, am Arbeitsplatz, in der Schule oder zu Hause auftreten.
Definition

Sexuelle Gewalt besteht darin, eine Person zu zwingen, sich ohne ausdrückliche Zustimmung sexuellen Handlungen zu unterziehen, diese auszuführen oder damit konfrontiert zu werden.

Folgende Handlungen sind Formen von sexueller Gewalt:

  • sexuell belästigen (schriftlich, mündlich, im Netz)

  • zum Anschauen von pornographischem Material zwingen

  • zwingen oder drängen, für Fotos oder Videos zu posieren und/oder solche zu versenden

  • zu unerwünschten Handlungen beim Geschlechtsverkehr nötigen (Analverkehr, Fellatio, Cunnilingus usw.)

  • die Grenzen des anderen nicht hören oder beachten

  • beim Geschlechtsverkehr demütigen und/oder körperlich angreifen (in die Brüste beissen, an den Brustwarzen ziehen, gewaltsam eindringen, schlagen, festbinden usw.)

  • sexuelle Handlungen in irgendeiner Weise erzwingen (Gewalt, Drohungen, Schmollen, Geschenke)

  • vergewaltigen oder zu vergewaltigen versuchen

  • zu sexuellen Handlungen mit anderen zwingen

  • zur Prostitution zwingen

  • Verhütung verweigern

  • Zwangssterilisation

  • Schwangerschaftsabbruch verweigern oder erzwingen

  • Zwangsheirat

  • Genitalverstümmelung praktizieren

Während der Schwangerschaft kann Gewalt (sexuelle, physische, psychische, wirtschaftliche) ausgelöst werden, sich intensivieren oder beruhigen. Es ist jedoch sehr selten, dass bestehende Gewalt nach der Geburt geringer wird. Sie hat schwerwiegende Folgen für den Fötus und das Kind. Es ist entscheidend, Hilfe und Unterstützung für sich und Ihr Baby zu suchen.

Sexuelle Gewalt erkennen

Es ist nicht immer leicht zu wissen, ob es sich bei dem, was Sie erleben oder erlebt haben, um sexuelle Gewalt handelt, insbesondere wenn sie von einer bekannten Person oder jemandem aus der Familie ausgeht. Niemand verdient es, Gewalt zu erfahren. Das Opfer ist NIE und in keiner Weise für die erlittene Gewalt verantwortlich. Gewalt ist unentschuldbar und inakzeptabel. Sie stellt einen unerlaubten sexuellen Übergriff dar, der strafbar ist. Mit jemandem darüber sprechen, kann helfen, Klarheit zu schaffen.

Sexuelle Gewalt kann folgende Zustände auslösen:

  • Schwierigkeit zu wissen, ob das, was Sie erleben oder erlebt haben Gewalt ist

  • Verwirrung - Schuld- und Schamgefühle - ein Gefühl der Isolation

  • Angst, dass Ihnen nicht geglaubt wird oder davor, verurteilt zu werden

  • Verlust des Selbstvertrauens

  • Unruhe – Unbehagen

  • Traurigkeit – Angstzustände – Gefühl der ständigen Gefahr

  • ein Zustand permanenten Stresses

  • Verzweiflung darüber, nicht zu wissen, mit wem man darüber reden soll usw.

Erleben Sie sexuelle Gewalt oder haben Sie sie bereits erlebt?

Wenn der sexuelle Übergriff weniger als 72 Stunden zurück liegt, ist es wichtig, so schnell wie möglich ins Krankenhaus zu gehen, um die notwendige Pflege zu erhalten und den Sachverhalt festzuhalten (wenn möglich, waschen Sie sich nicht und bringen Sie die während des Übergriffs getragene Kleidung mit). Im Falle einer gynäkologischen Untersuchung können Sie verlangen, dass diese von einer Person Ihres eigenen Geschlechts durchgeführt wird. Erwachsene können später entscheiden, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht. Die Berater*innen der SIPE-Zentren können Sie bereits in diesem Prozess begleiten, wenn Sie dies wünschen oder Ihnen später Unterstützung anbieten, je nach Ihren Bedürfnissen.

Die Fachpersonen der SIPE-Zentren in Ihrer Region stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen zuzuhören und Sie zu begleiten. Sie geben Ihnen Informationen über die verschiedenen Unterstützungs- und Betreuungsmöglichkeiten und über die nächsten Schritte, die Sie möglicherweise unternehmen möchten (STI-Test, Notfallverhütung, Triage mit der Opferhilfe, Suche nach einer Notunterkunft usw.).

Wenn die Gewalt während Ihrer Schwangerschaft auftritt, sind die Sozialarbeiter*innen in Perinatalität da, um Sie zu begleiten. Gemeinsam suchen wir nach passenden Lösungen, damit die Gewalt gestoppt und Ihre Sicherheit und die Ihres Babys (und anderer Kinder) gewährleistet wird.

Sie sind sich nicht sicher, ob das was Sie erleben, Gewalt oder sexuelle Belästigung ist? Das Gespräch darüber kann Ihnen helfen, die Dinge klarer zu sehen (Paar-und Trennungsberatung oder Beratung zur sexuellen Gesundheit). Auf der Webseite von www.violencequefaire.ch erhalten Sie weitere Informationen und Sie können schriftlich Fragen klären.

Die SIPE- Fachteams stehen Ihnen in einem urteilsfreien Rahmen zur Verfügung, in dem wir Ihnen Vertraulichkeit garantieren.

Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie direkt vorbei.
Ist oder war jemand in ihrem Umfeld sexueller Gewalt ausgesetzt?

Zeuge von Gewalt zu sein oder zu wissen, dass jemand, der Ihnen nahesteht, Opfer oder Täter sexueller Gewalt ist, ist eine schwere Belastung. Sie können mit einer Beraterin des SIPE-Zentrums in Ihrer Region darüber sprechen. Sie kann Ihnen Hinweise zur Unterstützung oder zur Information dieser Person geben. Sie bietet Ihnen einen Raum, um sich Klarheit zu verschaffen.

Üben Sie gegenüber Ihrem Partner / Ihrer Partnerin sexuelle Gewalt aus?

Gewalt ist nicht unvermeidlich. Es ist durchaus möglich, andere Arten von zwischenmenschlichen Beziehungen zu erlernen. In einem Treffen mit einem Berater oder einer Beraterin für sexuelle Gesundheit können Sie die Frage der gegenseitigen Zustimmung besprechen, Klären was Flirt und was Belästigung ist, über andere Interaktionsmuster innerhalb des Paares nachdenken usw.

Die SIPE-Fachpersonen können Kontakt mit anderen Fachstellen herstellen und Sie bei diesen Schritten begleiten.

Sie gehören zu den Fachpersonen des Walliser Netzwerks

Wir stehen den Fachpersonen des Netzwerks als Ansprechpartner zur Verfügung, damit ein Austausch stattfinden kann und damit gemeinsam die besten Möglichkeiten der Unterstützung für die betroffenen Menschen gefunden werden können.

Informationen erhalten Sie im SIPE-Zentrum Ihrer Region  
Kontaktieren Sie uns

Ob Sie Opfer, Zeug*in oder Täter*in sexueller Gewalt sind - Sie können mit uns darüber sprechen und Unterstützung erhalten. 

Auf dieser Seite finden Sie die Adressen und Kontaktinformationen für jedes SIPE-Zentrum.

Im ganzen Wallis kann in 5 SIPE-Zentren über Sexualität, Intimität, Paarbeziehung und sexuelle Gewalt gesprochen werden kann. Das SIPE Zentrum im Oberwallis befindet sich in Brig.

Sexuelle Gewalt ist ein wichtiges Thema. Sie erhalten die Möglichkeit für ein Gespräch und Unterstützung von Fachpersonen, die dazu spezialisiert sind.

Unsere Angebote sind vertraulich und kostenlos; sie stehen allen offen, unabhängig von Alter, Familienstand, sexueller Orientierung oder sozialer Situation.

Weiterführende Informationen und Ressourcen

WEBSITES

  • Opferhilfe (OHG): Jede Person, die in der Schweiz Opfer einer Straftat gegen ihre körperliche, geistige oder sexuelle Integrität geworden ist, hat das Recht von der Opferhilfestelle Hilfe und Unterstützung zu erhalten.

ZUSTIMMUNG

Die gegenseitige Zustimmung ist die Grundlage einer gesunden Beziehung. Das bedeutet, dass jeder Partner mit dem, was in Bezug auf die Sexualität geschieht, einverstanden ist und sich jederzeit frei fühlt, Ja oder Nein zu sagen.

SEXUELLE HANDLUNGEN UND SCHUTZALTER

In der Schweiz ist das Schutzalter per Gesetz auf 16 Jahre festgelegt. Unterhalb dieses Alters ist der Geschlechtsverkehr legal, wenn der Altersunterschied zwischen den beiden Partnern weniger als drei Jahre beträgt; zum Beispiel, wenn ein Partner 17 und der andere 14 Jahre alt ist. Auch Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren stehen noch unter besonderem Schutz. Wenn etwa Erwachsene eine Machtposition ausnutzen, um Minderjährige dazu zu bringen, mit ihnen Sex zu haben, wie z. B. die Beziehung zwischen Lehrperson und Schüler*in, Chef*in und Lehrling, Priester, Vorgesetzte*r und Untergebene*r in einer Hierarchie, machen sie sich strafbar.

PORNOGRAFIE

In der Schweiz ist der Konsum von Pornografie gesetzlich geregelt (Artikel 197 des Strafgesetzbuches). «Wer pornografische Schriften, Ton­- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht [...], wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH

Die Schweizer Gesetzgebung bietet einen rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die betroffene Frau die Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch einer ungeplanten Schwangerschaft treffen kann (Fristenregelung bis zur 12. Woche). Diese Entscheidung liegt bei der Frau, wie auch immer sie sich entscheidet

ZWANGSEHEN

Zwangsheirat ist in der Schweiz verboten. Sie haben das Recht Ihre Partnerin oder Ihren Partner frei zu wählen und zu entscheiden, ob Sie heiraten wollen oder nicht.

WEIBLICHE GENITALVERSTÜMMELUNG

Exzision und Genitalverstümmelung sind in der Schweiz gesetzlich verboten.

Beispielsituationen

HIER EINIGE BEISPIELE FÜR SITUATIONEN, DIE MIT DEN FACHPERSONEN DER SIPE-ZENTREN BESPROCHEN WERDEN KÖNNEN :

  • Ich wurde nachts von einem Fremden mit einem Messer angegriffen und habe nicht sofort Anzeige erstattet. Was kann ich tun?

  • Ich begehre meinen Partner nicht mehr. Er sagt mir, ich solle mich ein wenig anstrengen, denn «er hat Bedürfnisse» und wenn man verheiratet ist, sei es normal Sex zu haben. Aber ich kann es einfach nicht. Er wird aggressiv, wenn ich es ablehne, Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben. Beim letzten Mal hat er mich dazu gezwungen. Darf er mich dazu zwingen?

  • Meine beste Freundin wird von ihrem Freund psychisch und sexuell missbraucht. Sie hat Angst, darüber zu sprechen und glaubt, dass sie allein damit fertig wird. Wie kann ich ihr helfen?

  • Ich habe einen Kollegen, der von seiner Freundin misshandelt wird. Er spricht lachend darüber aber er hat mir anvertraut, dass sie droht, sich umzubringen, wenn er sie verlässt. Was kann er tun, um ihr zu helfen?

  • Mein Freund bittet mich regelmässig um Sexualpraktiken, die mir unangenehm sind. Wenn ich ablehne, schmollt er eine Woche lang und spricht nicht mehr mit mir. Ich weiss nicht mehr, was ich tun soll.

  • Wir haben eine Vorladung von der Schule erhalten, weil unsere Tochter vom Unterricht ferngeblieben ist. Im Gespräch mit ihr vertraute sie uns an, dass sie auf der letzten Party von einem Klassenkameraden sexuell missbraucht wurde. Sie ist 15 Jahre alt. Wie können wir sie am besten begleiten? Wir sind sehr besorgt um sie.

  • Ich wurde mit 10 Jahren sexuell missbraucht. Ich habe darüber gesprochen aber niemand hat mir geglaubt. Heute bin ich schwanger und die Bilder kommen wieder hoch. Ich weiss nicht, was ich tun soll und mit wem ich darüber sprechen kann.

  • Auf Snapchat ist ein Bild meiner Tochter unbekleidet im Umlauf. Sie ist am Boden zerstört und traut sich nicht mehr in die Schule. Was ist zu tun?

  • Mein 17-jähriger Sohn ist mit einem 14-jährigen Mädchen zusammen. Ist es legal, was riskieren sie?

  • Meine beste Freundin hat mir anvertraut, dass sie Angst hat, in den nächsten Ferien in ihr Heimatland zu fahren, weil sie Gerüchte gehört hat, dass ihre Eltern planen, sie mit jemandem zu verheiraten, den sie nicht kennt. Was kann sie tun?

  • Als Kind wurde ich in meinem Heimatland verstümmelt. Ich bin 19 Jahre alt und traue mich nicht, mit meinem Freund Sex zu haben, obwohl wir beide es wollen. Können Sie mir helfen?

  • Wenn mein Mann gewalttätig wird, beleidigt er mich, indem er mich eine Schlampe nennt, er zerreisst meine Röcke und sagt, sie seien zu kurz und sagt mir, ich müsse aufhören, abends mit meinen Freundinnen auszugehen. Er weiss, dass das schrecklich für mich ist, denn ich bin ja schon weit weg von meiner Familie.

  • Bevor ich schwanger war, war mein Partner manchmal gewalttätig mir gegenüber. Seitdem ich unser erstes Kind erwarte, hat er aufgehört, mich zu schlagen aber er erniedrigt mich regelmässig. Ich habe manchmal Angst um mein Kind, kann mir aber nicht vorstellen, es ohne Vater grosszuziehen. Glauben Sie, dass die Tatsache, dass er weniger gewalttätig geworden ist, ein gutes Zeichen für die Zukunft ist.

Unsere Zentren
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024 471 00 13

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