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Die Finanzielle Unterstützung ist für Personen oder Ehepartner bestimmt, deren Budget wegen der Schwangerschaft und/oder der Ankunft des Kindes aus dem Gleichgewicht gebracht wird. Sie wird nach Ermittlungen der sozialen Situation und mit der Koordination der offiziellen oder privaten Sozialdienste gewährleistet.

Diese Hilfe kann ein momentaner Lohnzusatz und/oder eine momentane ausserordentliche Kostenübernahme (Aussteuer für das Kind, Überbrückung für die Krankenkassenbeiträge des Kindes...) sein.

Ich bin schwanger und Arbeitnehmerin. Kann mir mein Arbeitgeber kündigen?

Insofern Ihre Probezeit beendet ist, darf Ihnen der Arbeitgeber weder während der Schwangerschaft noch in den 16 Wochen nach der Geburt kündigen.

Muss ich mich in der Schwangerschaft an den Arztkosten beteiligen?

Nein. Ab der 13. Woche der Schwangerschaft und bis zur 8. Woche nach der Geburt werden alle Arztkosten, selbst wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, von Ihrer Krankenkasse übernommen, insofern sie in Ihrer Grundversicherung enthalten sind. Sie müssen weder Selbstbehalt noch Franchise bezahlen.

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