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Nein. Ab der 13. Woche der Schwangerschaft und bis zur 8. Woche nach der Geburt werden alle Arztkosten, selbst wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, von Ihrer Krankenkasse übernommen, insofern sie in Ihrer Grundversicherung enthalten sind. Sie müssen weder Selbstbehalt noch Franchise bezahlen.

 

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