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In der Schweiz muss ein Kind bis spätestens 3 Monate nach der Geburt bei der Versicherung angemeldet werden. Der Versicherungsschutz des Kindes besteht bereits vor der Geburt, aber die Prämien müssen erst ab dem Tag der Geburt bezahlt werden. Falls Sie für das Kind eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin abschliessen möchten (Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur, usw.) empfehlen wir Ihnen, dies vor der Geburt zu machen; es könnte sonst sein, dass Ihre Krankenkasse unter gewissen Bedingungen dies nach der Geburt ablehnt.

 

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