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Die Anfrage muss an Ihren Arbeitgeber gemacht werden, wenn Ihr Lohn im Minimum Fr. 592.- im Monat beträgt und das Jahreseinkommen mindestens Fr. 7110.- ist. Falls Sie weniger verdienen, können Sie bei der Ausgleichskasse ein Gesuch stellen betr. ohne lukrative Tätigkeit. Arbeitslose und selbständig Erwerbende haben ebenfalls Anspruch auf Kinderzulagen.

 

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