Sexuelle oder sexualisierte Gewalt

Bei der SIPE können Sie darüber sprechen und Unterstützung finden.

Vielleicht erkennen Sie sich in diesen Situationen wieder..

  • Sie haben eine sexuelle Situation erlebt, die Ihnen Unbehagen bereitet hat, ohne zu wissen, ob es sich dabei um Gewalt handelt
  • Sie haben vor kurzem oder in der Vergangenheit einen sexuellen Übergriff erlebt, der Ihr Leben weiterhin beeinflusst
  • Sie fühlen sich verwirrt über das, was Sie erlebt haben, insbesondere wenn es eine bekannte oder nahe stehende Person betrifft
  • Sie fühlen sich beschämt, schuldig, ängstlich oder isoliert
  • Sie haben das Gefühl, nicht legitimiert zu sein oder dass Ihnen nicht geglaubt wird, wenn Sie darüber sprechen
  • Sie werden Zeuge einer Situation sexueller Gewalt in Ihrem Umfeld und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen
  • Sie stellen Ihr eigenes Verhalten, die Zustimmung oder bestimmte Dynamiken in Ihrer Beziehung in Frage
  • Sie befinden sich in einer sensiblen Phase (Schwangerschaft, Trennung, Abhängigkeit, Isolation…) und fühlen sich ausgesetzt

Müssen Sie darüber sprechen?

Über sexuelle Gewalt zu sprechen ist nie einfach.
Sie müssen sich nicht sicher sein, was Sie durchmachen, um einen Arzt aufzusuchen.
Ein erstes Gespräch kann bereits helfen, Ihre Situation besser zu verstehen und das weitere Vorgehen zu planen.

Unabhängig von Ihrer Situation – ob Sie direkt oder indirekt betroffen sind oder Fragen haben – können Sie darüber sprechen.

In einem Notfall

Wenn der Übergriff vor weniger als 72 Stunden stattgefunden hat, ist es wichtig, dass Sie sich schnell in ein Krankenhaus begeben, um sich behandelnund den Tatbestand aufnehmen zu lassen (möglichst ohne sich zu waschen und mit der getragenen Kleidung). Im Falle einer gynäkologischen Untersuchung können Sie verlangen, dass diese von einer Person Ihres Geschlechts durchgeführt wird. Bei volljährigen Personen können Sie später entscheiden, ob Sie eine Anzeige erstatten möchten oder nicht. Die Fachpersonen für sexuelle Gesundheit der SIPE können Sie bei diesem Schritt begleiten, wenn Sie dies wünschen, oder Ihnen in einem zweiten Schritt Unterstützung anbieten, je nach Ihren Bedürfnissen.

Bei unmittelbarer Gefahr :
📞 Polizei 117
📞 Notaufnahme 144

📞 Gewalt 142

Seit dem 1. Mai 2026 ist die Notrufnummer 142 für Opfer häuslicher Gewalt zuständig.

Die 142 ist eine neue Nummer der Opferhilfe in der Schweiz: kostenlos, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.
Die Opferhilfe-Nummer 142 richtet sich an Personen, die im privaten oder öffentlichen Raum körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt erlitten haben. Sie richtet sich auch an Angehörige von Opfern.

An wen können Sie sich im Wallis wenden?

CENTRE LAVI Wallis – OPFERHILFE Wallis

Hilfe für Opfer von Straftaten
Beratungsstelle LAVI Valais romand
Tel. 027 607 31 00
e-Mail: lavi@admin.vs.ch
Rue des Vergers 1 – 1950 Sitten
Chemin du Verger 3 – 1868 Collombey-Muraz
(Maison Santé Chablais)

LAVI-Beratungsstelle Oberwallis
Tel. 027 946 85 32
e-Mail: opferhilfeberatung@oberwallis.ch
Gliserallee 10 – 3902 Brig-Gli

ESPAS

Raum für Unterstützung und Prävention – Sexueller Missbrauch
Verein ESPAS
Ruelle du Midi 10 – 1950 Sitten
Rue Centrale 7 – 1003 Lausanne
Tel. 0848.515.000

Besondere Situationen

Bestimmte Lebensphasen können die Verletzlichkeit verstärken, insbesondere:

  • die Schwangerschaft oder die perinatale Phase, in der Gewalt auftreten, sich verschärfen oder eine andere Form annehmen kann
  • Situationen sozialer Isolation, wirtschaftlicher oder behördlicher Abhängigkeit
  • Situationen im Zusammenhang mit Migration, prekären Lebensumständen oder Trennungen

Die Fachkräfte des SIPE berücksichtigen diese Gegebenheiten und bieten eine darauf abgestimmte Begleitung an.

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