Mit unseren Zentren in Brig, Visp, Siders, Sion, Martigny und Monthey decken wir den ganzen Kanton in verschiedenen Sprachen ab.
Einmal pro Monat suchen wir in allen Regionen die Etablissements, Salons, Studios und Kontaktbars auf und sprechen vor Ort mit den Sexarbeitenden. Wir informieren zu sexueller Gesundheit und geben entsprechende Materialien ab.
Beratungen und Informationen für Sexarbeitende
- Wir bieten Informationen und Beratungen für Sexarbeitende bei beruflichen oder persönlichen Schwierigkeiten und bei administrativen Fragen wie Aufenthaltsbewilligungen, Sozialversicherungen etc.
- Wir unterstützen Personen bei Überlegungen rund um neue Lebensprojekte, wie beispielsweise eine Neuorientierung oder Weiterbildung.
- Wir informieren und beraten rund ums Thema sexuelle Gesundheit, wie Verhütung, Schutzmöglichkeiten oder Risikosituationen

Die Beratungen sind kostenlos und vertraulich.
Ihre Geschichten, Ihre Worte
Gesetzliche Grundlagen zur Sexarbeit im Kanton Wallis
Im Kanton Wallis gibt es seit 2015 ein Gesetz über die Prostitution, sowie eine Verordnung über die Prostitution.
Gesetz über die Prostitution
Verordnung über die Prostitution
Meldepflicht
Jede Person, welche erstmals im Kanton Wallis der Prostitution/Sexarbeit nachgeht, muss sich bei der ersten Arbeitsaufnahme bei der Kantonspolizei Wallis persönlich registrieren lassen. Einen Termin können Sie unter folgendem Link beantragen: Formular-prostitution – Kantonspolizei Wallis
Sie müssen ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und ihren Arbeitsort angeben.
Für eine erstmalige Registration bei der Polizei benötigen Sie einen Identitätsausweis, sowie falls vorhanden die Arbeitsbewilligung.
Wenn Sie sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Prostitution/Sexarbeit im Kanton Wallis aufgeben, müssen Sie dies anhand eines Formulars der Kantonspolizei Wallis, Abteilung Kripo melden und können die Löschung der persönlichen Daten beantragen. Dies können Sie unter folgendem Link machen: Formular-prostitution – Kantonspolizei Wallis
