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«Wir erwarten unser erstes Kind und sind nicht verheiratet. Im SIPE Zentrum haben wir Antworten auf unsere Fragen bekommen. Man hat uns ausserdem zu den einzuleitenden Schritten beraten.»
Frau, 32 Jahre, Mann, 28 Jahre

« Es hat mir sehr geholfen, mit Ihnen über meine Notsituation, zu sprechen. Die Überforderung mit dem Baby und die finanziellen Engpässe haben mich sehr belastet. Nach diesem Gespräch konnte ich die Situation neu fokussieren und auch relativieren.»
Frau, 30 Jahre

« Ich war schwanger, alleinstehend und ohne regelmässiges Einkommen. Ich konnte von der Unterstützung und der finanziellen Hilfe der SIPE profitieren, bis ich eine feste Anstellung gefunden habe. Welche Erleichterung, ich werde das nie vergessen! »
Frau, 25 Jahre

« Vater werden: welche Veränderung! Dank der Beratung der SIPE konnte ich mich in meiner neuen Rolle zurechtfinden und kannte meine Rechte. »
Mann, 31 Jahre

Ich bin schwanger und Arbeitnehmerin. Kann mir mein Arbeitgeber kündigen?

Insofern Ihre Probezeit beendet ist, darf Ihnen der Arbeitgeber weder während der Schwangerschaft noch in den 16 Wochen nach der Geburt kündigen.

Ich möchte gerne einen Geburtsvorbereitungskurs bei einer Hebamme machen. Beteiligt sich meine Krankenkasse an den Kosten?

Am Geburtsvorbereitungskurs beteiligt sich die Krankenkasse mit Fr. 150.-, unabhängig davon ob Sie den Kurs persönlich oder in der Gruppe absolvieren.

Ich werde bald Vater, aber bin nicht mit der Mutter meines werdenden Kindes verheiratet. Welche Schritte muss ich unternehmen?

Um als Vater Ihres Kindes anerkannt zu werden, müssen Sie sich beim Zivilstandsamt melden, um eine offizielle Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen. Sie können dies vor oder nach der Geburt machen. Wir beraten Sie in allen Fragen der Vaterschaft, z.B. auch in Fragen zum Namensrecht oder zum gemeinsamen Sorgerecht.

 

Unsere Zentren
Monthey

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024 471 00 13

Martigny

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027 722 66 80

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